Eigentum. Christoph Fleischer, Werl 2010

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Dies ist ersteinmal eine Notiz zur Vorbereitung des Unterrichts einer Stunde bzw. einer Reihe. Die Frage ist: Was ist eigentlich das Besondere am 7. Gebot. Wer nach Diebstahl fragt, muss nach dem Eigentum fragen. Damit ist zugleich die Beziehung zu anderen Geboten hergestellt. Einerseits geht es hier um den Wunsch danach, etwas zu bekommen, dem Begehren, auf das das neunte und zehnte Gebot eingeht, andererseits geht es um eine andere Art, sich etwas anzueignen, die das sechste Gebot, „Du sollst nicht ehebrechen!“ meint. Im Ganzen geht es damit auch um den Übergriff überhaupt, damit auch um das 5. Gebot: „Du sollst nicht töten!“. In diesem Zusammenhang widmet sich das Gebot „Du sollst nicht stehlen!“ der Frage des Eigentums, die ich hiermit kurz reflektiere:

Worin liegt das ethische Problem des Eigentums?

1. Der Erwerb von Sachen setzt einen Wunsch und damit zugleich ein Bedürfnis voraus, im Zusammenhang mit Neid auch als das Begehren bezeichnet.

2. Der Diebstahl ist die Form der widerrechtlichen Aneignung durch gewaltsamen Erwerb. Damit ist ein Erwerb nicht grundsätzlich ausgeschlossen, der auf eine einverständliche, ausgehandelte Übereignung beruht. Da der Diebstahl einen Übergriff darstellt, der gegebenenfalls mit Körperverletzung oder sogar Mord einhergeht, oder im Fall eines Einbruchs mit widerrechtlichem Eindringen in ein Gebäude, sowie durch Täuschung oder betrügerisches Handeln, wird durch Diebstahl die Lebensspäre eines anderen in der Regel verletzt oder beeinträchtigt.

3. Eine besondere Frage stellt sich dadurch, dass dem Eigentum auch das Nicht-Eigentum, die Armut gegenübersteht. Auch durch Armut ist keine gewaltsame und übergriffige Handlung gerechtfertigt, allenfalls Betteln, also die Bitte um das Überlassen eines Gutes ohne Bezahlung. Diebstahl oder Raub kann aber auf das Vorhandensein einer Form von Armut oder Abhängigkeit hinweisen, worauf der häufige Zusammenhang von Sucht und Diebstahl hinweist. Sucht und Armut sind keine Rechtfertigung des Diebstahls. Trotzdem weisen solche Diebstähle noch auf andere Möglichkeiten der Beurteilung der Taten hin, als nur durch die Frage nach Ausgleich oder Schuld. Auch Reichtum kann zu einer besonderen Art von Diebstahl anreizen, die dann dazu führt, dass Anleger getäuscht, oder etwa, dass die öffentliche Hand für die Regulierung von privat herbeigeführten Schäden herangezogen wird, was die Finanzkrise gezeigt hat.

4. Ehebruch, Körperverletzung, Mord und Diebstahl sind darin vergleichbar, dass ein körperliches oder seelisches Bedürfnis dazu führt, den Respekt vor der Ehre und der Würde eines Menschen zu verletzen. Es geht also gerade nicht um ein Besitzdenken, sondern ein Denken von der Würde und der Lebensrechte einer menschlichen Person her.

5. Biblische Beispiel für Diebstahl sind die Erzählungen von Zachäus, Nabots Weinberg und, obwohl es vordergründig um Mord geht, auch Kain und Abel.

Autor: christoph.fleischer

Christoph Fleischer, evangelischer Pfarrer in Westfalen, Mitglied in der Gesellschaft für evangelische Theologie und in der Dietrich Bonhoeffer Gesellschaft.

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