Erklärung zu Schrift und Bekenntnis. Christoph Fleischer, Dortmund 29.07.1985

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Anmerkung: Die Ordination, deren Antrag diese Erklärung beigefügt war, erfolgte am 10.11.1985 in der St. Petri Kirche Dortmund, Kirchenkreis Dortmund-Mitte.

Den Auftrag, den ich mit der Ordination übernehmen werde, verstehe ich als einen Dienst an der Kirche, die durch das Evangelium von Jesus Christus zum Glauben berufen wird, zu einem Glauben, der sich im ganzen Leben der Christen bewährt. Erscheinungsformen des Glaubens sind sowohl alle Formen gottesdienstlichen und innerkirchlich diakonischen Handelns als auch der Einsatz aller Christen für Frieden und Gerechtigkeit.

Der Dienst an der Kirche ist die Verkündigung des Evangeliums (Anmerkung: damit ist der Beruf des Pfarrers, der Pfarrerin gemeint). Da Glaube durch Hören gewirkt wird (Römer 10,17), wird die Gemeinde durch die Verkündigung des Evangeliums zum Dienst aufgebaut. Zunächst geschieht dieser Gottesdienst an der Gemeinde durch die Verkündigung in der gottesdienstlichen Predigt; im weiteren Rahmen ist aber das gesamte Handeln der Kirche und der einzelnen Christen als Zeugnis des Evangeliums an alle Menschen anzusehen. Daher stehen in der konkreten Arbeit des Pastors neben dem Gottesdienst mit Predigt und Sakrament die seelsorgerlichen, rituelle-begleitenden, pädagogischen und diakonisch-sozialen Dienste. Die Mitte dieser Arbeit ist die Verkündigung in der Predigt.

In ihr stellt sich der Prediger dem Wort Gottes, wie er es aus dem biblischen Zeugnis hört. Er hört und teilt den Hörern der Predigt mit, wie er das konkrete Zeugnis eines bestimmten biblischen Textes im Zusammenhang des Gesamtzeugnisses der Bibel versteht, findet für dieses Verständnis anschauliche Beispiele und stellt sich der aktuellen Bedeutung des biblischen Zeugnisses angesichts der Lebensprobleme der Menschen heute. Das Zeugnis der Bibel Alten und Neuen Testaments kulminiert in der Gewissheit, dass Gott sich in Liebe allen Menschen zuwendet. Die Verkündigung von Jesu Tod und Auferstehung ist die konkrete biblische Botschaft von der grundlosen Liebe Gottes. Daher ist „Jesus Christus, wie er uns in der Heiligen Schrift bezeugt wird, … das eine Wort Gottes, das wir zu hören, dem wir im Leben und im Sterben zu vertrauen und zu gehorchen haben“ (Barmer Theologische Erklärung I). Im Neuen Testament wird durch den Mund verschiedener Zeugen verkündigt, wie die Botschaft von der Liebe Gottes in Jesus Christus bei den Menschen verschiedener Herkunft und sozialer Stellung Glauben schafft, deren Leben verändert und sie in die Gemeinschaft der Kirche bringt. Das Alte Testament verkündigt in seinen verschiedenen Teilen Gott, der in der Geschichte des Volkes Israel als Befreier handelt und er zugleich der Schöpfer allen Lebens ist, der den Menschen und die Schöpfung schützt und bewahrt. Das Alte Testament verkündigt uns den Menschen, mit dem Gott in einen Bund tritt, der aber angesichts des Anspruches Gottes versagt und dem ein neuer Bund verheißen wird. Das Neue Testament hat gegenüber dem Alten Testament den Vorrang, dass es Jesus Christus als Erfüllung alttestamentlicher Verheißung verkündigt. Das Zeugnis über Gott und den Menschen im Alten Testament ist für die christliche Verkündigung unverzichtbar, das durch diesen konkreten Kontext des Evangeliums die Liebe Gottes in Jesus Christus jedem Menschen als Befreiung aus falscher Gesetzesbindung in seiner persönlichen, religiösen und politischen Situation verkündigt wird. Die Vielfalt alt- und neutestamentlicher Glaubenszeugnisse drängt darauf, das Glaubenszeugnis anderer Menschen zu achten und gelten zu lassen.

Für die Gemeinschaft der Kirche ist es aber darüber hinaus in der Situation bestimmter konkreter Anfragen an den Glauben nötig, sich auf das Grundverständnis biblischen Zeugnisses zu verständigen. Die Verkündigung des Evangeliums ist niemals allgemein, sondern spricht von und zu Menschen in einer bestimmten Gesellschaft und einer konkreten Situation. Bekenntnisse der Kirche legen je für ihre Zeit Grundverständnis und Grenzen der Verkündigung des biblischen Zeugnisses fest. Aussagen von Bekenntnissen sind zugleich geschichtlich relativ, da sich die Situation verändert, in der das Evangelium gepredigt wird. Und zugleich enthalten sie Anspruch auf Wahrheit über ihre historische Situation hinaus, da in ihnen die Kirche bestimmte Grundwahrheiten ausspricht, die in der jeweiligen Situation besonders gefährdet waren. Auf diesen Bekenntnissen baut jede Generation auf und bekennt zugleich den Glauben neu. Die altkirchlichen Bekenntnisse, insbesondere das Apostolikum, sind bis heute für den Glauben wichtig, da in ihnen theologische und christologische Grundaussagen enthalten sind. So ist es das Apostolikum bis heute wert, im Gottesdienst von der Gemeinde gesprochen zu werden. Die grundlegende Bedeutung der reformatorischen Bekenntnisse liegt darin, dass der Inhalt evangelischen Glaubens und Lebens in Entgegensetzung zur römisch-katholischen Kirche ausgesprochen wird. Die theologische Erklärung von Barmen hat angesichts der Gefährdung der Kirche durch nationalsozialistische Politik und Ideologie ausgesprochen, dass die Verkündigung der Kirche und ihre gesamte Existenz allein auf Jesus Christus gründen. Die Herausforderungen heutigen Bekennens sind bestimmte Vorstellungen der menschlichen Rasse, des friedlichen Zusammenlebens der Völker und des Verhaltens gegenüber der Natur, die in ihrer Geltung an die Stelle des christlichen Glaubens treten. Wenn heute in der Kirche Christen ihren Glauben konkret bekennen, z. B. dadurch, dass sie sich gegen den Einsatz und die Bedrohung mit Massenvernichtungswaffen wenden, so haben sie dabei die Meinung des Andersdenkenden zu achten.

Wenn aus Bekenntnissen der Reformationszeit nicht nur evangelische Grundwahrheiten betont, sondern darüber hinaus historisch bedingte Polarisierungen anachronistisch für gültig erklärt werden, handelt es sich um Konfessionalismus. Dabei werden Grenzziehungen vorgenommen, die Menschen von der Verkündigung des Evangeliums ausschließen. Da bei solchen konfessionalistischen Tendenzen die Gefahr besteht, dass das richtende Handeln Gottes von Menschen vorweggenommen wird, gibt es verstärkt seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts den Ruf nach kirchlicher Einheit. Konkrete Versuche, dieser Einheit näher zu kommen, haben zunächst zur Bildung der Evangelischen Kirche der Union geführt. Durch die Leuenberger Konkordie hat die Bildung einer unierten Kirche nachträglich inhaltliche Rechtfertigung dadurch erhalten, dass die unterschiedlichen Auffassungen der reformierten und der lutherischen Konfession nach deren Aussage keinen kirchentrennenden Charakter mehr haben können. Es ist für mich daher konsequent, mich im Sinn der Evangelischen Kirche der Union ordinieren zu lassen und meine Verkündigung „an das Zeugnis der Heiligen Schrift in Verantwortung vor den altkirchlichen Bekenntnissen und den Bekenntnissen der Reformation“ und „der Theologischen Erklärung von Barmen“ als „für den Dienst der Kirche verbindliche Bezeugung des Evangeliums“ zu binden. (vgl. KO GAIII.). Die Einheit der Kirche ist ein hohes Gut. In welcher Gemeinde auch immer mein Dienst geschieht, lutherisch, reformiert oder uniert, wird mir die Einheit der Kirche in Zeugnis und dienst ein Anliegen sein. Daher werde ich mich bemühen, die Arbeit des Ökumenischen Rates der Kirchen zu unterstützen, die Zusammenarbeit mit anderen christlichen Konfessionen und den Dialog mit Angehörigen anderer Religionen und Ideologien zu suchen.

Jeder Dienst geschieht in der Hoffnung, dass in jedem menschlichen Tun der Kirche letztlich die Kraft des Heiligen Geistes am Werk ist. „Wenn alle Menschen in der Kirche gemeinsam im Gebet warten, wird Gott gewiss handeln. Und wenn wir Antwort geben auf die Bewegung des Geistes, dann wird das Neue geboren werden – eine neue Welt des Friedens in Gerechtigkeit, in der die Ganzheit der Schöpfung geachtet und die Armut beseitigt wird und alle Menschen ohne Krieg und Unterdrückung zusammen leben können. Dann wird der Tod überwunden, und das Leben wird siegen.“ (Botschaft des Präsidentinnen und Präsidenten des Ökumenischen Rate der Kirchen. Pfingsten 1985. Kirchliches Amtsblatt Nr. 3/(5, S. 70).

Autor: christoph.fleischer

Christoph Fleischer, evangelischer Pfarrer in Westfalen, Mitglied in der Gesellschaft für evangelische Theologie und in der Dietrich Bonhoeffer Gesellschaft.

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