Notiz zur Sterbehilfe, Christoph Fleischer, Werl 2013

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Zu: Heinrich Bedford-Strohm, Verantwortlich mit dem Leben umgehen – Zur Diskussion um die Sterbehilfe, veröffentlicht unter Facebook am 9.1.2013 (zuerst erschienen in der Zeitschrift Evangelische Theologie 2003 – https://www.facebook.com/notes/heinrich-bedford-strohm/verantwortlich-mit-dem-leben-umgehen-zur-diskussion-um-die-sterbehilfe/461170453945828)

Heinrich Bedford-Strohm, seit November 2011 evangelischer Landesbischof von Bayern und zuvor Theologieprofessor in Bamberg, vertritt eine Konzeption der öffentlichen Theologie, die es erlaubt, zu aktuellen politisch-ethischen Fragen Stellung zu beziehen. Der Aufsatz „Verantwortlich mit dem Leben umgehen – Zur Diskussion um die Sterbehilfe“ stellt exemplarisch fünf ethische Modelle vor, die nicht streng zwischen theologisch und philosophisch unterschieden sind.

Er zeigt die unterschiedlichen Positionen zur Sterbehilfe auf, die er dem utilitaristischen Ansatz, dem Ansatz der individuellen Autonomie, dem der verantworteten Toleranz, dem Ansatz unbedingten Lebensschutzes und dem Ansatz des verantwortlichen Lebensschutzes zuordnet. Hierbei zitiert auch aus der „Ethik“ von Dietrich Bonhoeffer. Zu Recht weist er darauf hin, dass sich der Ansatz Dietrich Bonhoeffers, ausgehend von der Verantwortungsethik der „konkreten Not“ zuwendet, um von hier her die eigentliche Entscheidung dem Gewissen des Einzelnen anheim zu geben. Diesem Hinweis ist weiter nachzugehen. Im Prinzip müsste zugestanden sein, dass sich von der Verantwortungsethik her eine Weichenstellung zwischen einer Prinzipienethik nach Kant und einer eher pragmatischen Ethik ergibt, zu der sich Dietrich Bonhoeffer entschieden hat. Im Kapitel „Das natürliche Leben“ wird die Frage nach beabsichtigten Tötung angeblich „unwerten Lebens“ behandelt (vgl.: http://www.der-schwache-glaube.de/?p=437, hier der letzte Abschnitt). Ebenso die Frage der differenzierten Behandlung des Selbstmords so wie jegliche Verurteilung von Gewalt, als „Ausbeutung des menschlichen Leibes“ gehören in diesem Zusammenhang. Kurz zusammengefasst heißt das: Jegliche willkürliche, absichtliche Tötung eines menschlichen Lebens bleibt ausgeschlossen. Auch die Beihilfe zum Suizid kann hiervon nicht ausgenommen werden. Auf eventuelle Ausnahmen im Einzelfall wie bei der Abtreibung oder bei bestimmten Kriegshandlungen soll hier nicht eingegangen werden, da von der Diskussion um die Sterbehilfe eine andere Frage viel eher betroffen zu sein scheint. Es ist nämlich die Frage, ob im Zusammenhang mit der so genannten Sterbehilfe nicht zumeist das Problem der „Ausbeutung des Leibes“ (Bonhoeffer) an der ersten Stelle steht. Es muss klar unterschieden werden zwischen der Möglichkeit einer Form von Tötung, die zu verurteilen wäre, und der Möglichkeit des natürlichen Sterbens, die durch eine Art von Ausbeutung des Leibes verhindert wird. Dazu kann durch die so genannte Patientenverfügung oder eine stellvertretende Verfügung der Angehörigen, wenn der Kranke nicht in der Lage ist, seinen Willen zu äußern, die Beendigung aller lebensverlängernden Maßnahme verfügt werden. Darunter muss ausdrücklich auch die künstliche Ernährung gerechnet werden. Die Warnung der Ärzte, der Kranke würde dann verhungern, lenkt von der Problematik ab, dass ein bereits begonnener Sterbeprozess ausgesetzt und künstlich hinausgeschoben wird, ohne eine wesentliche Verbesserung der Lebensqualität zu erreichen, da dies in diesem Fall seine Art des natürlichen Sterbens ist. Die lebensverlängernde Maßnahme ist in diesem Fall nicht geeignet, eine Heilung herbeizuführen, sondern sie verlängert das Leben und damit das Leiden. Es ist verwunderlich, wieso gerade dieser Aspekt in der Diskussion um die Sterbehilfe oft außer Acht bleibt und es wie auch hier bei Heinrich Bedford-Strohm um die Frage der beabsichtigten Tötung auf Verlangen geht oder die Beihilfe zum Suizid, wo doch in den meisten Fällen die Situation der Pflege Älterer und schwer kranker Menschen die Frage nach einem menschenwürdigen Tod hervorruft. In der Diskussion über Sterbehilfe, geht die Frage oder der Anstoß doch nicht von einer Situation aus, die den Tod auf Verlangen oder die Beihilfe zur Selbsttötung wünschenswert macht, sondern um die Beendigung lebensverlängernder Maßnahmen. Es muss endlich einen konkreten juristischen Präzedenzfall geben, indem eine lebensverlängernde Maßnahme wie die künstliche Ernährung als Körperverletzung verurteilt wird. Es ist auch für die Angehörigen und das Pflegepersonal schwer erträglich, mit ansehen zu müssen, wie ein solcher Patient oft jahrelang dahinsiechen muss, weil diesem nicht die Möglichkeit des natürlichen Sterbens gegeben wird. Es muss hier eine Art Gesetzeslücke geben, die zu schließen ist. Denn unter vernünftiger Betrachtung ist eine solche unerträgliche Lage von pflegebedürftigen Menschen, die oft nur dadurch aufrechterhalten wird, dass eine lebensverlängernde Maßnahme fortgesetzt wird, nicht nur als Körperverletzung, sondern auch als Freiheitsberaubung zu bezeichnen. Der ärztlichen Beurteilung, die hier die Pflege unnötig in die Länge zieht und sagt, der Patient oder die Patientin würde dann sterben z. B. verhungern, ist zu widersprechen, da der Zustand oft bereits lebensbedrohlich ist und das Sterben im Grunde bereits begonnen hat. Die möglichen Auswirkungen auf die Altenpflege rechtfertigen in keiner Weise die unerträgliche Verfügung eines anderen Menschen oder einer Institution über den Leib eines Menschen. Die Diskussion über die so genannte Sterbehilfe muss um die Diskussion über ein natürliches Sterben erweitert werden, das auch die Möglichkeit einschließt, in solchen Fällen lebensverlängernde Maßnahmen zu beenden. Die Diskussion um die Sterbehilfe kann also mit den Kriterien der Ethik Dietrich Bonhoeffers konkreter und präziser geführt werden, wenn die Fragestellung nicht auf den Punkt der Tötung oder der Beihilfe zum Suizid fokussiert wird, sondern die Folge lebensverlängernder Maßnahmen in den Vordergrund der Diskussion gestellt wird. Der Aufsatz von Heinrich Bedford-Strohm ist demnach an dieser Stelle zu Ende, wo eine eigentliche Diskussion beginnt.

Autor: christoph.fleischer

Christoph Fleischer, evangelischer Pfarrer in Westfalen, Mitglied in der Gesellschaft für evangelische Theologie und in der Dietrich Bonhoeffer Gesellschaft.

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