Interessant: Gerichtsbeschluss zur Asylbewerberunterkunft Unna-Massen

Print Friendly, PDF & Email

Eilantrag abgelehnt – Verwaltungsgericht stärkt trotzdem Rechtsposition der Kreisstadt Unna.

Entscheidung im Eilverfahren zur Nutzung der ehemaligen Landesstelle in Unna-Massen liegt vor

Im Eilverfahren der Kreisstadt Unna gegen das Land Nordrhein-Westfalen und den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden und den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Im Verfahren hat das Verwaltungsgericht jedoch festgestellt, dass die Nutzung der Gebäude in der ehemaligen Landesstelle durch das Land für Asylbewerber durch Baugenehmigungen oder eine solche Genehmigung ersetzende Zustimmung nicht gedeckt sei. Auch die frühere Nutzung der ehemaligen Landesstelle legalisiere die derzeitige Nutzung nicht.
Hierzu stellt das Gericht in seiner Entscheidung vom 12.07.2013 fest, „Die Nutzung als Asylbewerberunterkunft ist formell rechtswidrig.“

Die Kreisstadt Unna sei daher ohne notwendige Beteiligung mit einer unstatthaften Nutzung konfrontiert. Das Gericht führt dazu aus: „Es liegt nahe, der Gemeinde in einem solchen Fall den von der Antragstellerin postulierten Anspruch auf Stilllegung bzw. Nutzungsuntersagung zuzusprechen, wenngleich die endgültige Entscheidung dieser Rechtsfrage letztendlich dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben muss.“

In seiner Entscheidung hat das Gericht trotzdem den Antrag der Kreisstadt Unna auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen, allerdings mit der Argumentation dass anderenfalls eine Vorwegnahme der Hauptsache (d.h. des Klageverfahrens) gegeben sei. Eilverfahren hätten diese Vorwegnahmen grundsätzlich nicht vorzunehmen.

Das Gericht führt dazu aus: „Denn dass die vorläufige Weiternutzung als Asylbewerberunterkunft zu schlechthin unerträglichen Folgen für die Antragstellerin führen würde, ist nicht anzunehmen.“ Die endgültige Entscheidung sei deshalb dem Hauptsacheverfahren vorzubehalten.

Die Kreisstadt Unna sieht sich durch die Feststellungen des Verwaltungsgerichts in seiner Rechtsposition gestärkt und wird sowohl an ihren Planungszielen festhalten als auch den Klageweg weiter beschreiten.

Am 18.07.2013 wird der Rat darüber entscheiden, ob gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt wird. Derzeit wird die Entscheidung insoweit ausgewertet und geprüft.

Autor: christoph.fleischer

Christoph Fleischer, evangelischer Pfarrer in Westfalen, Mitglied in der Gesellschaft für evangelische Theologie und in der Dietrich Bonhoeffer Gesellschaft.

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.