Wasserentnahme aus Wäster und Möhne untersagt

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Meldung vom 05.09.2013 Nach Erlass des Ministers Allgemeinverfügung des Kreises auf dem Weg Kreis Soest. Aufgrund des Erlasses des NRW-Umweltministeriums vom 4. September 2013 und in ausdrücklicher Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg wird der Kreis Soest, Untere Wasserbehörde, am Freitag, 6. September 2013, eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Entnehmen von Wasser aus Abschnitten der Wäster und Möhne zum Gemeinverbrauch untersagt.

Die Allgemeinverfügung betrifft die Wäster in Warstein ab Höhe Kläranlage Warstein bis zur Mündung der Möhne in den Möhnesee. Das Verbot gilt für den Gemeingebrauch, bei dem zielgerichtet und unbeabsichtigt Wasser vernebelt, versprüht sowie verdampft wird oder auf sonstige Weise Aerosole entstehen können. Im Fokus sind dabei Gartenduschen Rasensprenger, Beregnungsanlagen und Hochdruckreiniger. Im Ablauf der Kläranlage Warstein und in der Wäster wurden Legionellen festgestellt. Wenn sie über die Atemwege
aufgenommen werden, stellen Legionellen eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit dar. Da über die Ausbreitung in den besagten Gewässern noch keine abschließenden Erkenntnisse vorliegen, untersagt die Landrätin des Kreises Soest aus vorsorglichen Gründen des Gesundheitsschutzes die beschriebene Nutzung des Wassers.
Pressekontakt: Kreis Soest Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Pressereferent Wilhelm Müschenborn (V.i.S.d.P.) Hoher Weg 1-3, D-59494 Soest Telefon +49 (02921) 303200 Fax +49 (02921) 302603, E-Mail Pressestelle@Kreis-Soest.de

Autor: christoph.fleischer

Christoph Fleischer, evangelischer Pfarrer in Westfalen, Mitglied in der Gesellschaft für evangelische Theologie und in der Dietrich Bonhoeffer Gesellschaft.

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