Was geht, was könnte gehen und wohin geht die Reise? Rezension von Christoph Fleischer, Fröndenberg 2022

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Thomas Dreier: COPYRIGHT, erschienen in der Reihe: Digitale Bildkulturen, Verlag Wagenbach, Berlin 2022, Paperback, 80 Seiten, Gedruckt auf Schleipen, ISBN: 978-3-8031-3717-3, Preis: 10,00 Euro (print)

 

Link: https://www.wagenbach.de/buecher/titel/1325-copyright.html

Hinweis zur Ausgabe

Das Format des Büchleins ähnelt dem der Reclam Hefte. Der Druck auf Schleipen ist dazu ein Gegensatz, denn das Papier ist etwas schwerer und dadurch griffiger. Auch schwarz-weiß-Fotos sind recht gut zu erkennen. Nur die Übersichtstabelle am Anfang („Verfahren bei Uploads“) ist kaum zu erkennen.

Warum „Copyright“?

Ich verzichte auf eine Inhaltsangabe, da der Titel in diesem Fall genügend aussagt. Das Copyright ist in der letzten Zeit immer stärker in der Diskussion, es wird aber auch immer stärker beachtet. Aber ich gehe hier nicht auf die Diskussion ein, sondern greife vier Aspekte heraus.

 

Das Privileg der „Künstler“ und warum es nicht für alle gilt.

Was ist „Fair use“, d. h. wie können Bilder und Texte kopiert und zitiert werden, ohne die Rechte eines/r anderen zu beschädigen? „Zeigt sich der EuGH mit der Berücksichtigung gegenläufiger Grundrechte ohnehin schon recht zurückhaltend, können sich Durchschnittsnutzer nicht einmal auf die Kunstfreiheit berufen. Denn sie privilegiert allein Künstler.“ (S. 51) Das von Joseph Beuys propagierte Postulat, jeder Mensch sei ein Künstler, besteht also in der Realität nicht. Klar, dass die Intention des Autors hier deutlich wird, der eine Weiterentwicklung anmahnt.

Das Bild als Zitat, die Ausnahme

Geschützt ist nun tatsächlich eine Ausnahme vom Zitatverbot von Bildern, das „zitatweise Zeigen ganzer Bilder“ (S. 53) „Beim Zitat darf das Bild allerdings nicht zu lediglich illustrativen Zwecken verwendet werden, sondern muss Beleg oder Erläuterung des aufnehmenden Textes sein.“ (S. 53f)

Doch warum sind hier eigentlich nur immer Bilder im Blick? Diese Frage zeigt, dass es gar nicht so klar ist, dass hier zwar das Zitieren von Bildern behandelt wird, dass aber auch andere Produkte mitgemeint sein können.

 

Leider nicht frei von Juristendeutsch

An einigen Stellen geht der Autor explizit auf juristische Entscheidungen ein, die offensichtlich vorrangig die Gesetzeslage bestimmen. Hierbei verfällt er selbst in Formulierungen, die dem Juristendeutsch sehr ähnlich sind und den Textfluss eher bremsen. Dazu zitiere ich ein Beispiel:

„Letztlich geht es um die grundsätzliche Frage, was zuerst erfolgen soll: Sollen Inhalte, die die Nutzer hochladen wollen, zunächst hochgeladen und erst nachfolgend gesperrt beziehungsweise entfernt werden, wenn sich die Rechteinhaber dagegen zur Wehr setzen, oder vielleicht sogar erst, nachdem ihnen im Beschwerdeverfahren oder von den Gerichten Recht gegeben worden ist.“ (S. 64f)

 

Was die Diskussion verändert hat.

Was das Copyrightverfahren vor einiger Zeit so virulent machte, das P2P-Filesharing ist hingegen inzwischen auf dem Rückmarsch, da die Streaming-Angebote am Markt gut angenommen werden. Da die Rechteinhaber hierbei im Voraus abgegolten werden, ist im Moment die Diskussion um das Copyright im Medienbereich nicht mehr so interessant. Auch die bekannten Tricks der Abmahnanwälte haben spürbar nachgelassen. Dies hat zu einer Beruhigung und Versachlichung beigetragen, die jedoch zeigt, dass die Frage selbst im Hintergrund immer präsent ist. Das Urheberrechtsverfahren wird dann nicht mehr zum Streitfall, wenn die Klärung etwaiger Ansprüche nicht erst im Streit, sondern vorab beim Erwerb der Werke mitverhandelt wird. Doch wäre dann nicht zu fragen, ob die Vereinheitlichung eines Verfahrens die Sachfrage selbst überflüssig macht?

Ist das schon der Friedensvertrag oder erst der Waffenstillstand, um das Bild des militärischen Konfliktes zu gebrauchen?

 

 

Autor: christoph.fleischer

Christoph Fleischer, evangelischer Pfarrer in Westfalen, Mitglied in der Gesellschaft für evangelische Theologie und in der Dietrich Bonhoeffer Gesellschaft.

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