Unna, den 26. Januar 2022
Nacht und Abendflug rechtswidrig
Mit Freude und auch Erleichterung hat Unnas Bürgermeister Dirk Wigant die heutigen Entscheidungen (Mittwoch, 26. Januar 2022) des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster aufgenommen. In dieser Entscheidung hat das OVG die Genehmigung der Bezirksregierung Münster über die Zulassung von Flugverkehr in den abendlichen Nachtstunden am Flughafen Dortmund aus dem Jahr 2018 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.
Lärmschutz hat Vorrang
„Für uns steht der Schutz der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Unna an erster Stelle. Deshalb freue ich mich auch, dass das Gericht in seiner Entscheidungsfindung dem Lärmschutz der Bürgerinnen und Bürger deutlichen Vorrang eingeräumt hat“, sagte Unnas Bürgermeister Dirk Wigant. Geklagt hatten fünf Privatpersonen und die Stadt Unna.
Schon 2015 hatte das OVG die ursprüngliche Fassung der Genehmigung vom 23. Mai 2014, mit der erstmalig planmäßige Landungen bis 23 Uhr und planmäßige Starts bis 22.30 Uhr zugelassen worden waren, wegen Abwägungsmängeln für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.
Mit der Änderungsgenehmigung vom 1. August 2018 sollten diese Abwägungsfehler behoben werden. Danach waren planmäßige Landungen bis 23 Uhr, verspätete Landungen bis 23.30 Uhr und verspätete Starts bis 22.30 Uhr zugelassen. Auch bei dieser Genehmigung stellte das Gericht Abwägungsfehler fest.
In seiner Begründung führte das Gericht aus, dass die Lärmschutzbelange der Bevölkerung, die das Gewicht der für die Verlängerung der Betriebszeit sprechenden öffentlichen Verkehrsinteressen mindern, von der Bezirksregierung als zuständiger Genehmigungsbehörde unzureichend festgestellt und berücksichtigt worden sind. Die Bezirksregierung hat Fluglärmbelastungen mit einem nächtlichen Dauerschallpegel von weniger als 45 dB(A) nicht in ihre Abwägung einbezogen. Ebenso wenig sind durch die Bezirksregierung die Lärmbetroffenheiten durch maximale Einzelpegel ermittelt und berücksichtigt worden.
Rechtskraft erst in vier Wochen
Allerdings hat das Gericht die Genehmigung der Bezirksregierung noch nicht aufgehoben. Die Flugzeuge dürfen vorerst weiterhin nach 22 Uhr am Dortmunder Flughafen starten und landen – das aber nur so lange, bis die Urteile des OVG rechtskräftig sind – einen Monat nach Zustellung des Urteils.
Zwar hat das OVG die Klage der Kreisstadt Unna als unbegründet abgewiesen, weil die Klagebegründungsfrist nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz nicht eingehalten worden sein soll. Diese Frage ist durchaus strittig, für den Rechtsstreit aber im Ergebnis ohne Belang, da das OVG die Genehmigung, jedenfalls aus anderen Gründen für rechtswidrig erachtet hat.
Für die Bürger*innen der Kreisstadt Unna zählt allein, dass die Genehmigung der Bezirksregierung aus dem Jahr 2018 rechtswidrig und nicht vollziehbar ist.