Predigt über Johannes 4, 46 – 54, Christoph Fleischer, Welver 2017

Die Predigt halte ich am 3. Sonntag nach Epiphanias in Bad Sassendorf-Neuengeseke und Möhnesee-Völlinghausen und am 4. Sonntag nach Trinitatis in der reformierten Gemeinde, Soest

Johannes 4, 46-54 (Lutherbibel 2017)

46 Und Jesus kam abermals nach Kana in Galiläa, wo er das Wasser zu Wein gemacht hatte. Und es war ein Mann im Dienst des Königs; dessen Sohn lag krank in Kapernaum. 47 Dieser hörte, dass Jesus aus Judäa nach Galiläa gekommen war, und ging hin zu ihm und bat ihn, herabzukommen und seinen Sohn zu heilen; denn der war todkrank. 48 Da sprach Jesus zu ihm: Wenn ihr nicht Zeichen und Wunder seht, so glaubt ihr nicht.

49 Der königliche Beamte sprach zu ihm: Herr, komm herab, ehe mein Kind stirbt!

50 Jesus spricht zu ihm: Geh hin, dein Sohn lebt! Der Mann glaubte dem Wort, das Jesus zu ihm sagte, und ging hin.

51 Und während er noch hinabging, begegneten ihm seine Knechte und sagten: Dein Kind lebt. 52 Da fragte er sie nach der Stunde, in der es besser mit ihm geworden war. Und sie antworteten ihm: Gestern um die siebente Stunde verließ ihn das Fieber. 53 Da merkte der Vater, dass es zu der Stunde war, in der Jesus zu ihm gesagt hatte: Dein Sohn lebt. Und er glaubte mit seinem ganzen Hause.

54 Das ist nun das zweite Zeichen, das Jesus tat, als er aus Judäa nach Galiläa kam.

Liebe Gemeinde,

Heute möchte ich einmal den Weg skizzieren, der sich zwischen der christlichen Botschaft und dem Bibeltext abspielt, ein Weg, den wir beim Hören und Mitdenken genauso vollziehen, wie bei Schreiben einer Predigt und beim Reden. In einem werden wir uns schon einmal einig sein, dass es um den christlichen Glauben im Allgemeinen geht und nicht nur nicht nur um die Nacherzählung einer biblischen Geschichte. Eine Sache ist mir in diesem Jahr in der Weihnachtsbotschaft wichtig gewesen, die ich auch jetzt noch einmal aufgreifen möchte, die in einem Satz von Angelus Silesius, einem schlesischen Mystiker (Johannes Scheffler, Breslau, 1624 – 1677), in Form eines kurzen Gedichtverses ausgedrückt wird.:

„Und wäre Christus tausendmal in Bethlehem geboren, und nicht in dir: Du bliebest doch in alle Ewigkeit verloren.“ (Angelus Silesius, Der cherubinische Wandersmann, Spruch 61). „Predigt über Johannes 4, 46 – 54, Christoph Fleischer, Welver 2017“ weiterlesen

Tierschutz, ein Beispiel- Pressemeldung 

Meldung vom 11.03.2015
Veterinärdienst entzieht Haltern 87 Pferde
Mit Ordnungsverfügung gegen nicht haltbare Zustände auf Gestüt vorgegangen
Kreis Soest (kso.2015.03.11.096.-rn)Mit einer Ordnungsverfügung ist der Tierschutz des Kreis-Veterinärdienstes am Dienstag, 10. März 2015, gegen nicht haltbare Zustände in einer großen Pferdehaltung in einem Bad Sassendorfer Ortsteil eingeschritten. 87 Warmblüter, darunter 15 Shetland-Ponys, wurden der Halterfamilie wegen erheblicher Vernachlässigung weggenommen. Die Unterbringung erfolgt zwar weiter auf dem Hof, die Versorgung hat der Kreis aber fachkundigen Personen übertragen und auf diese Weise sichergestellt.

Der Veterinärdienst hatte den Hof schon seit mehr als zwei Jahren im Visier. Wegen Beanstandungen der Pferdehaltung war bereits im September 2013 eine Ordnungsverfügung mit Auflagen zur Versorgung der Pferde ergangen. Der Tod einer älteren Schimmelstute am 6. März 2015 warf erneut ein schlechtes Licht auf die Pferdehaltung. Der Leiter des Veterinärdienstes, Professor Dr. Wilfried Hopp, wurde hinzugezogen. Er diagnostizierte einen vollkommen unzureichenden Ernährungszustand des Tieres.

Darauf kontrollierten zwei Tierärzte und eine weitere Mitarbeiterin am 9. März das Gestüt. Viele der vorgefundenen Pferde waren abgemagert und befanden sich in einem schlechten Pflegezustand, standen auf einer Kotschicht. Die meisten Boxen wiesen kein Stroh auf. Die Stroh- sowie Futter- und Heuvorräte waren nach Eindruck der Kreis-Veterinäre vollkommen unzureichend. Da die Halter nicht angetroffen wurden, erfolgte nachmittags ein zweiter Besuch des Veterinärdienstes. Dabei wurde angeordnet, Vorräte für acht Tage vorzulegen sowie die Tiere auszumisten, sauber einzustreuen und zu füttern. Weil diese Auflagen bis zu einer Nachkontrolle am 10. März nicht erfüllt wurden, erging die Ordnungsverfügung zur Wegnahme der Tiere.

Insgesamt fanden die Kreisveterinäre 52 von 87 Tieren, das sind über 60 Prozent, in einem unzureichenden Ernährungszustand vor. Die Halter haben jetzt die Möglichkeit, Widerspruch gegen die getroffenen Maßnahmen einzulegen oder sich an das Verwaltungsgericht zu wenden.

Pressekontakt: Pressestelle, Wilhelm Müschenborn, Telefon 02921/303200


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