Wasserentnahme aus Wäster und Möhne untersagt

Meldung vom 05.09.2013 Nach Erlass des Ministers Allgemeinverfügung des Kreises auf dem Weg Kreis Soest. Aufgrund des Erlasses des NRW-Umweltministeriums vom 4. September 2013 und in ausdrücklicher Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg wird der Kreis Soest, Untere Wasserbehörde, am Freitag, 6. September 2013, eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Entnehmen von Wasser aus Abschnitten der Wäster und Möhne zum Gemeinverbrauch untersagt.
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