Rücksicht auf Sensible oder Schutz vor Verletzungen, Rezension von Christoph Fleischer, Welver 2019

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Philosophie Magazin 06/2019, Philomagazin Verlag, Berlin 2019, Preis (neu mit dieser Ausgabe): 7,90 Euro

„Resilienz versus Verletzlichkeit“, diese Alternative ist mit einem Kurztest verbunden. Friedrich Nietzsche steht für Widerstandskraft, Emanuel Lévinas für Sensibilität.

Journalistik statt Reflexion, könnte man auch sagen. Sicherlich wird über den Aufriss hinaus auch wieder differenziert.

Dort wird dann klar, dass man nicht über Resilienz reflektieren möchte, sondern über #MeToo, Grenzziehungen, über den Opferbegriff. „Wer Opfer ist, verdient Mitleid.“ Es geht um die „Grenze des Zumutbaren“. 

Eine Seite mit Kurzpositionen der Philosophie von Thomas von Aquin bis Richard Rorty. Dann drei Alternativen: Brauchen wir mehr Rückzugsräume („Safe-Spaces“) in der Öffentlichkeit? Wo beginnt Übergriffigkeit am Arbeitsplatz? Wie lange (noch) wird sexueller Missbrauch bei Prominenten wie Michael Jackson verharmlost?

Der reflektierende Artikel von Andreas Reckwitz (Frankfurt/Oder) und das Interview mit Judith Butler (USA) runden das Dossier ab. Judith Butler reflektiert die Interdependenz von gesellschaftlichen Bedingungen und persönlicher Erfahrung. Nur diese erwecken eine soziale Struktur. Was vorhandene Traumata wachruft, was nicht, lässt sich nicht sicher vorhersagen.

Judith Butler macht einen Unterschied zwischen Redefreiheit und dem bewusst Anstößigen bzw. der Diskriminierung. Immer wieder stellt sie persönliche Erfahrungen vor gesellschaftliche Prozesse.

Ein Artikel, der nicht zum Dossier gehört, ist derjenige von Mathias Ziegler über den CSU-Politiker Erwin Huber. Huber scheint seit seinem Rückzug aus politischen Spitzenpositionen die Frage der Sensibilisierung wiedergefunden zu haben, indem er sich entschied, parallel zu einem Landtagsmandat in München, Philosophie zu studieren.

Die Rede Martin Heideggers über Eigentlichkeit sieht Huber vor dem Hintergrund der täglichen Sorge, was hier nichts als Besorgung bedeutet. Eigentlichkeit heißt für ihn: „Im Bewusstsein der eigenen Endlichkeit sich selbst zu wählen.“

Eine Anmerkung zum Schluss dieser Rezension: In jedem Heft des Philosophiemagazins liegt ein kleines Heftchen bei, das einen Textauszug eines philosophischen Klassikers bietet, der in einem Heftartikel zusätzlich erläutert wird. In diesem Heft kommt Platon mit seinem Buch „Gastmahl“ zu Wort. Platon ist hier das Sprachrohr von Sokrates.

Sokrates berichtet von einer Unterredung mit der Weisen Diotima, die ihm die Vorstellung des Halbgottes Eros verdeutlicht. Eros ist ein Dämon, so nennt man solche Gottwesen. 

An dieser Stelle bietet Platon die Definition der Religion. Die Dämonen stellen sich als Zwischenwesen dar, die in der Religion den Kontakt zwischen den Göttern und den Menschen vermitteln, da ein direkter Kontakt zwischen Gott und Mensch nicht denkbar ist.

Ich finde es bezeichnend, dass schon die griechische Philosophie den Kontakt zwischen Gott und Mensch als Aufgabe der Religion bezeichnet.

Im Kontext zum Dossier kommt mir zum Schluss eine Frage: Ich lese hier im Beiheft, dass Sokrates zum Tode verurteilt wurde im Jahr 399 v. Chr. Die Anklagepunkte waren „Gottlosigkeit“ und „Verführung der Jugend“. Der Vorwurf der Gottlosigkeit meint sicher seine Lehre, aber ist Sokrates, der ja auch eine philosophische Schule betrieb schon mit dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs konfrontiert? In welcher Weise soll er die Jugend „verführt“ haben? Da Platon und andere Schüler sehr viel über Platon berichtet haben, steht dieser Vorwurf nicht im Raum. Vielleicht hat Sokrates die jungen Menschen einfach von ihrer Arbeit abgehalten, indem er sie auf dem Marktplatz in seine philosophischen Gespräche verwickelte. Die Frage nach verdeckten Vorwürfen sexueller Gewalt in der Philosophiegeschichte sollte vielleicht auch mal im Philomagazin behandelt werden.

Umstrittenes Recht auf Asyl, Rezension von Christoph Fleischer, Welver 2019

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Patrice G. Poutrus: Umkämpftes Asyl, Vom Nachkriegsdeutschland bis in die Gegenwart, Chr. Links Verlag, Berlin 2019, gebunden 247 Seiten, ISBN: 978-3-96289-036-0, Preis: 25,00 Euro

Link: https://www.christoph-links-verlag.de/index.cfm?view=3&titel_nr=9036

 

Patrice G. Poutrus (geb. 1961) schlägt einen großen Bogen von der Verankerung des Grundrechts auf Asyl im Grundgesetz bis zu den heutigen Diskussionen um Flüchtende in der EU.

Eine Beobachtung zur Lektüre: Die Geschichte der Bundesrepublik liest sich fachlich und korrekt formuliert, aber doch etwas distanziert. Die der DDR ist zwar etwas kürzer, aber mit mehr Herzblut geschrieben. Im letzten Teil, der die Zeit nach der Wende beschreibt, ergänzen beide Schreibstile einander. Am Ende des Buches bezieht der Autor eine klare Position auf der Seite des Engagements für Flüchtende und Asylsuchende in der EU.

 

Erst im Nachwort erfahren wir, dass der Autor selbst aus der DDR stammt (Geburtsjahr-Mauerbau).

Hier schildert der Autor auch, wie er bis heute dem Schwerpunkt Migration treu geblieben ist, auch mit mehreren Forschungsprojekten am ZZF (Zentrum für Zeithistorische Forschungen), Potsdam, aber auch mit Vorträgen und weiteren Publikationen.

 

In der Bundesrepublik orientierte sich die Aufnahme schutzbedürftiger Ausländer in der Nachkriegszeit ebenfalls an internationalen Konflikten: Geflüchtete aus Ungarn, Chile, Vietnam und anderen Konfliktgebieten. Auch damals hat es schon Boatpeople gegeben, die u. a. von der Cap Anamur (Ärzte ohne Grenzen) gerettet und nach Deutschland gebracht wurden.

 

Die Rechtsgeschichte des Asylrechts steht immer im Kontext der Politik der jeweiligen Zeit. Die bundesrepublikanische Situation ist schon von Anbeginn dadurch geprägt, dass es ein allgemeingültig formuliertes Asylrecht gibt, aber dass dieses im Verfahren immer weiter eigeschränkt wurde, man denke nur daran, dass zeitweise Asylbewerbern neb en einer verpflichtenden Unterkunft ein Teil der Zuwendungen in Naturalien ausgegeben wurde.

Das lag allerdings auch daran, dass sich die Zuwanderung ja bei Weitem nicht auf Asylbewerber und Flüchtlinge beschränkte, sondern zunächst auch auf geflüchtete Ungarn und Tschechen, sowie später Russlanddeutsche, Siebenbürger Sachsen, Volksdeutsche auch aus anderen Ostblockländern, und immer von Anfang an Zuwanderung aus der ehemaligen DDR. Eine weit größere Gruppe als Asylbewerber und Flüchtlinge bilden die angeworbenen und legal ins Land eingereisten ausländischen Arbeitnehmer und deren Familienangehörigen.

 

Neben dem aktuellen Engagement der fortgesetzten Seerettung im Mittelmeer ist es gut, hier zur Kenntnis zu nehmen, dass die Flüchtlingszahlen kurz nach der Wende besonders aus dem Balkan kaum geringer war als heute (über 100000 pro Jahr).

Fazit: Deutschland hat ein Asylrecht, und zwar als Grundrecht als eine Konsequenz des Zweiten Weltkriegs. Auch die internationale Flüchtlingskonvention der UNO wurde bald verabschiedet, um dadurch die internationale Anerkennung der B RD zu fördern.

Ausländer und Ausländerinnen kommen als Studierende, Flüchtende und Arbeitssuchende. Wenn die Bestimmungen des Asylrechts durch die jeweiligen Regierungen z. B. durch den Asylkompromiss weiter eingeschränkt wurden, wurden diese Bestimmungen durch Gerichtsentscheidung auf allen Ebenen oft wieder aufgehoben. Der Artikel „politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Ist seit 1993 Absatz 1 von Artikel 16a Grundgesetz. Dieser allgemeine Satz ist ein wichtiges Gebot, hat aber im Detail zu viele Deutungsmöglichkeiten offengelassen.

Es ist das Verdienst des Buches, in das teilweise komplizierte und undurchsichtige Asylrecht allein durch eine historische Betrachtung einzuführen.

Als Taschenbuch könnte es sicherlich eine noch weitere Verbreitung finden, wenn auch der Preis von 25,00 Euro durchaus angemessen ist.